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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu BDS:

Ein Sieg für die Informations- und Meinungsfreiheit und eine böse Schlappe für das Berliner politische Establishment

Januar 21, 2022

Ein Israeli – der Journalist Gideon Levy von der Tageszeitung Haaretz – hatte den Bonner Parteien (mit Ausnahme von großen Teilen der Linkspartei und ein paar Abgeordneten der Grünen) nach dem BDS-Beschluss des Bundestages am 17.Mai 2019 ins Stammbuch geschrieben, was diese Resolution wirklich war: „Deutschland, Schande über Dich und Deinen BDS-Beschluss!“ Und er schrieb weiter: „Deutschland hat gerade die Gerechtigkeit unter Anklage gestellt, indem berechtigte Schuldgefühle wegen der deutschen Vergangenheit zynisch und manipulativ bis ins Extreme ausgenutzt wurden. Es ist tatsächlich so weit gekommen, dass der Deutsche Bundestag jetzt eine der empörendsten und bizarrsten Resolutionen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verabschiedet hat. Der Bundestag hat die BDS-Bewegung gegen Israel als antisemitisch definiert. Benjamin Netanjahu und Gilad Erdan [ein zur äußersten Rechten gehörender israelischer Politiker] haben gejubelt. Deutschland sollte sich schämen.“

Als hätten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts diesen verzweifelten Schrei eines Juden aus Israel gehört, haben sie klar entschieden: Die Verweigerung öffentlicher Einrichtungen für Veranstaltungen, die mit BDS zu tun haben, ist eine Beschränkung der Meinungsfreiheit und ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt: „Das Grundrecht der Meinungsfreiheit unterliegt den Grenzen der allgemeinen Gesetze (Artikel 5, Abs. 2 des Grundgesetzes).“ Damit haben die Münchner Kläger, die gegen einen Stadtratsbeschluss bis in die letzte Instanz gegangen sind, nicht nur einen großen Sieg für die Meinungs- und Informationsfreiheit, sondern auch für die Demokratie errungen. Denn die Meinungsfreiheit ist der Kern der Demokratie. Oder umgekehrt: Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine furchtbare Niederlage für das Berliner politische Establishment (soweit es an dem Beschluss beteiligt war), denn es hatte einen schändlichen, völlig undemokratischen Beschluss gefasst, an dessen Zustandekommen Israel nahestehende Kreise – das konnte der SPIEGEL belegen – eine wichtige Rolle gespielt hatten. Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hatte dabei an vorderster Stelle mitgewirkt. Auch für ihn ganz persönlich ist das Urteil schlicht eine Katastrophe. Die Resolution hatte ausdrücklich auch der Verweigerung von öffentlichen Räumen für „BDS-verdächtige“ Veranstaltungen gebilligt.

 

Die Bundestagsresolution, die keine Rechtskraft hatte, aber von deutschen Behörden dennoch so praktiziert wurde, hatte sich ganz eindeutig mit der völkerrechtswidrigen und siedlerkolonialistischen Politik Israels identifiziert – zu Lasten des unterdrückten palästinensischen Volkes, das mit BDS seine Forderungen nach Freiheit, das heißt Gleichberechtigung und der Verwirklichung der Menschenrechte zum Ausdruck gebracht hat.

Das Urteil ist indirekt auch eine klare Absage an die Behauptung der Bundestagsresolution, BDS sei „antisemitisch“. Denn das höchste deutsche Verwaltungsgericht wird nicht mit einem Urteil dem Antisemitismus Tür und Tor öffnen. Die unsinnige pauschale Behauptung, dass BDS antisemitisch sei, war durch das Völkerrecht und etliche UNO-Resolutionen ohnehin obsolet, ist damit vom Tisch, auch wenn das Gericht dazu gar nicht Stellung genommen hat. Die Palästinenser, die ihre politischen Anliegen und Forderungen in Deutschland nun freier vortragen können, haben also mit dem Urteil auch einen großen Sieg errungen!

20.01.2022

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