Wenn man den Inhalt der BDS-Resolution gar nicht erwähnen darf…

Die Initiative G.G.5.3.Weltoffenheit, eine Kampagne bedeutender deutscher Kulturinstitutionen und Kultur schaffender Einzelpersonen, hat in einem Aufruf die BDS-Resolution des Bundestages kritisiert, weil sie die im Grungesetz garantierte Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit sowie die Freiheit von Kunst und Wissenschaft (Artikel 5 GG) einschränke. In diesem Zusammenhang bringt der Spiegel ein Streitgespräch zwischen dem Historiker Michael Wolffsohn und dem Ex-Kulturstaatsminister Michael Naumann, der auch Direktor der Barenboim-Said-Akademie ist.

Wenn deutsche Mainstream-Medien die BDS-Bewegung thematisieren, dann ist es die Regel, nicht auf den Inhalt des ursprünglichen Aufrufs der palästinensischen Zivilgesellschaft einzugehen, sondern sich auf die lakonische Unterstellung zu konzentrieren, dass BDS das Existenzrecht Israels leugne und diesen Staat vernichten wolle. So handhabt es auch der Spiegel. In der Einleitung zu dem Streitgespräch beschränkt sich das Magazin auf die Feststellung, dass BDS das Rückkehrrecht für die palästinensischen Flüchtlinge fordere und dazu aufrufe, israelische Waren, Kulturschaffende, Wissenschaftler und Sportler zu boykottieren.

Da fehlt die wichtigste Forderung der BDS-Bewegung (oder sie wird nur am Rande erwähnt): das Ende der Besatzung und die Erlangung des Selbstbestimmungsrechts für die Palästinenser, also die Durchsetzung des Völkerrechts und der Menschenrechte für dieses Volk. Wenn man diese Information vorenthält, muss die Diskussion in die verkehrte Richtung laufen. So kann Wolffsohn sein zionistisches Glaubensbekenntnis abspulen. Er rechtfertigt den BDS-Beschluss des Bundestages, sieht die Meinungsfreiheit durch ihn nicht eingeschränkt, setzt Antizionismus mit Antisemitismus gleich („Antizionismus ist deshalb so gefährlich, weil er Israel als Deckmantel für Antisemitismus benutzt“) und wiederholt mehrmals, dass BDS die Wirkung des jüdischen Seins und das Ende Israels bedeuten würde. Wohl an Hermann Göring denkend, von dem der Ausspruch überliefert ist „Wer Jude ist, bestimme ich!“, setzt Wolffsohn dagegen: „Wer Antisemit ist, bestimmt der Jude.“

Wolffsohn wartet dann mit einem völlig schiefen historischen Vergleich auf: Wenn man den palästinensischen Flüchtlingen das Rückkehrrecht einräumen würde, müsste man es auch den deutschen Ost-Flüchtlingen gestatten. Um diese falsche Parallele aufrechterhalten zu können, greift er zu einer dreisten historischen Lüge: „Deutsche und Palästinenser haben 1939 bzw. 1947/48 den Krieg begonnen und als Folge das Land verloren.“ Dass der Hitlerstaat den Zweiten Weltkrieg begonnen hat, ist ja unbestritten. Aber dass die Palästinenser 1947/48 den Krieg gegen die Zionisten begonnen hätten, ist eine üble Geschichtsklitterung. Wolffsohn sollte mal die Werke der israelischen Historiker Simcha Flappan, Benny Morris, Avi Shlaim und Ilan Pappe lesen. Aber die Lüge Wolffsohns ist natürlich für die Legitimierung des zionistischen Anspruchs auf das Land äußerst wichtig.

Naumann hält der Polemik des bekennenden Zionisten Wolffsohn überzeugende Argumente entgegen: Er belegt an Beispielen, wie durch die BDS-Resolution des Bundestages die Meinungsfreiheit eben doch eingeschränkt wurde, weil dieser Beschluss festlege, was Antisemitismus sei, was verfassungsrechtlich fatale Konsequenzen haben könne. Naumann fügt hinzu, dass die Bestimmung des Bundestages, was Antisemitismus sei, auch Wolffsohns Behauptung, dass der Jude bestimme, wer Antisemit sei, ad absurdum führe. Denn die Abgeordneten hätten beschlossen: „Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch.“ Naumann sieht durch die legitime Kritik der BDS-Bewegung an der israelischen Politik keineswegs auch gleich die Sicherheit Israels in Frage gestellt und fügt hinzu, ein Antizionist sei auch nicht automatisch ein antisemitischer Gegner des Staates Israel.

Dass eine Zensur in Deutschland wegen Kritik an Israel oder BDS längst stattfindet, belegt Naumann auch an den Vorgängen im Jüdischen Museum in Berlin – Ausladung von nicht genehmen Referenten, israelische Kritik an der Jerusalem-Ausstellung, der Rausschmiss des Direktors Peter Schäfer und führt dies alles auf „die Einflussnahme einer ausländischen Regierung“ zurück. Worauf Wolffsohn erwidert, der Direktor Schäfer sei nicht „energisch genug gegen die BDS-Unterwanderung“ des Museum-Personals vorgegangen.

Nauman antwortet darauf, dass die israelische Regierung natürlich das Recht habe, eine Ausstellung zu kritisieren: „Aber die Bundesregierung sollte dann nicht die Hacken zusammenschlagen und in die Programmhoheit des Museums eingreifen.“ Auf den Vorwurf der „Unterwanderung“ des Museums kontert Naumann: „Sie betreiben eine Art Kontaktverdächtigung: Weil jemand jemanden kennt, der jemanden kennt, der etwas unterschrieben hat, ist man – mitgefangen, mitgehangen – ein Antisemit.“

Naumann spricht überzeugend viel Wahres an, während Wolffsohn sich eher auf Bild-Zeitungsniveau bewegt (er schreibt regelmäßig Kolumnen für dieses Blatt, das alle Kritiker der israelischen Politik und auch die Vertreter der Initiative G.G.5.3. Weltoffenheit als „Israelhasser“ diffamiert). Im Ganzen gesehen erweist sich das Gespräch als ein verbales Geplänkel, ohne zu Kern der Probleme vorzustoßen.

Das schafft in brillanter Weise der israelische Philosoph Omri Boehm in einem Gastartikel der Zeit. Er analysiert dort, wie der Zionismus mit dem Faktum umgeht, dass die Zwei-Staaten-Lösung durch die Verweigerungshaltung der israelischen Regierung nun endgültig vom Tisch ist. Als Alternative bleiben Israel nur die Ein-Staat-Lösung, die die Palästinenser als gleichberechtigte Bürger miteinschließt; ein Apartheidstaat, der die palästinensische Minderheit nicht als gleichberechtigt anerkennt (das ist der gegenwärtige Zustand); oder die Vertreibung, die in Israel wieder ganz offen diskutiert wird.

So stellte der israelische General Ephraim Eitam, der Netanjahus Kandidat für die Leitung der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem ist, jetzt folgende Überlegung an: „Wir werden drei Dinge tun müssen. Die große Mehrheit der Araber des Westjordanlandes vertreiben. Wir können dieses Territorium nicht aufgeben, und wir können nicht so viele Araber zulassen. […] Einige werden vielleicht bleiben, unter bestimmten Bedingungen, aber die meisten müssen gehen. Wir müssen eine weitere Entscheidung treffen, und zwar die, unser politisches System von arabischen Israelis zu befreien. […] Wir haben es zugelassen, dass sich in unserem Land eine fünfte Kolonne bilden konnte, ein Bund erstklassiger Verräter. Wir können ihre breite Präsenz innerhalb unseres politischen Systems nicht dulden. Drittens werden wir ganz anders mit dem Iran umgehen müssen. Diese drei Entscheidungen würden es erforderlich machen, dass wir unsere Kriegsmoral ändern.“

Die Ein-Staatlösung mit gleichen Rechten für die Palästinenser ist also für Israel völlig undenkbar. Denn die Zionisten beharren auf ihrem Recht auf Selbstbestimmung, und die ist für sie nur in einem „jüdischen Staat“ vorstellbar. Nicht-Juden, also Palästinenser, können deshalb in einem „jüdischen Staat“ keine gleichberechtigten Bürger sein. Ein rein jüdischer Staat vom Jordan bis zum Mittelmeer setzt sich also über das völkerrechtlich abgesicherte Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser hinweg.

Eine vertrackte Lage also für Israel. Die Zionisten suchen den rechtfertigenden Ausweg mit einem ideologischen Trick, indem sie die Antisemitismus-Waffe hervorholen: Weil die Juden das Recht auf einen jüdischen Staat (ohne Palästinenser) haben, sind die Palästinenser, die Selbstbestimmung und die Rückkehr der Flüchtlinge in das Land fordern, aus dem Israel sie vertrieben hat, „Antisemiten auf Nazi-Niveau“. Der israelische Historiker Yehuda Bauer, ein Experte für die Holocaustforschung, spricht sogar von einem „genozidalen Antisemitismus“, wenn auf dem Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge bestanden wird. Mit anderen Worten: Die nationalen Bestrebungen der Palästinenser stehen im Widerspruch zu denen der Juden und müssen deshalb aufgegeben werden. Auf voller Gleichheit zu bestehen ist antisemitisch.

Dass eine solche Position gegen die universalen Prinzipien des Völkerrechts und der Menschenrechte verstößt, liegt auf der Hand. Es war aber genau die Intention der BDS-Bundestagsresolution zu verhindern, dass Israels Existenzrecht als „jüdischer Staat“ in Frage gestellt würde, denn damit werde die Schwelle zwischen legitimer Kritik an Israel und Antisemitismus überschritten. Und weil Israels Existenzrecht in Deutschland „Staatsräson“ ist, sollen diejenigen, die dies kritisieren oder bezweifeln, dieser Resolution zufolge weder offizielle Unterstützung noch staatliche Fördermittel erhalten. Soweit Omri Boehm, der ein baldige Rücknahme dieses Beschlusses fordert.

Schon vor Jahren hat der israelische Historiker Moshe Zuckermann in seinem Buch Israels Schicksal. Warum der Zionismus seinen Untergang betreibt die Sackgasse beschrieben, in die sich die israelische Politik mit der Verhinderung der Zweistaatenlösung begeben hat. Da die deutsche Politik Israels Vorgaben – gerade auch mit der BDS-Resolution – blind folgt („die Hacken zusammenschlägt“, wie Michael Naumann es nennt), steckt der Bundestag mit seiner BDS-Resolution in derselben Sackgasse wie die israelische Politik, da sie auf dem rein „jüdischen Staat“ (Israels „Existenzrecht“ als „jüdischer Staat“) besteht, der die Gleichberechtigung der palästinensischen Bürger ausschließt. Die Bundestagsresolution schränkt also nicht nur die Meinungsfreiheit ein, sie behindert auch wegen ihrer einseitigen Festlegung jedes weitere Nachdenken über eine angemessene und humane Lösung des Nahost-Problems. Und sollte es zu totalen Apartheidlösung oder zur Vertreibung der Palästinenser kommen, hätte die deutsche Politik dies mit zu verantworten.

21.12.2020